Die Gebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit der SteuerberatervergütungsVerordnung (StBVV) erhoben. Das bedeutet, Rechtsanwälte haben für Tätigkeiten in steuerlichen Angelegenheiten keinen höheren Gebührenanspruch als Steuerberater.
Eine Erstberatung kostet grundsätzlich 200 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Feste Honorarvereinbarungen sind nach Absprache möglich.