Der steuerliche Jahresabschluss ist das rechnerische Endergebnis eines kaufmännischen Geschäftsjahres und eine wichtige Grundlage für die kommenden Steuerberechnungen des Finanzamtes.
Für unsere Geschäftsmandanten erstellen wir im Bereich des Jahresabschlusses Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und führen eine Abstimmung der Forderungen (Debitoren) und Verbindlichkeiten (Kreditoren) durch. Wir nehmen die Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen sowie die gesetzesmäßigen Rücklagen vor. Zudem fertigen wir abschließend die Erklärungen für die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer an.
Wir beraten über die möglichen Investitionsabzugsbeträge Ihres Unternehmens. Im Bereich des Pkw-Eigenverbrauchs ermitteln wir durch einen Vergleich zwischen pauschalierter 1%-Methode und Fahrtenbuch-Abrechnung die für Sie günstigste Variante. Die Erstellung des Anlage- bzw. Restwertverzeichnisses gehört genauso zu unseren Aufgaben wie das Verfassen von Erläuterungsberichten und die Hinterlegung der E-Bilanz beim Bundesanzeiger. Auf Wunsch sprechen wir Empfehlungen über Ausschüttungen oder Gewinnverwendungen für die Gesellschafter-Versammlung aus.