Die Steuerkanzlei Geffken & Galinski übernimmt für Ihren Betrieb die gesamte Lohnbuchhaltung.
Dazu gehört neben der Erstellung der monatlichen Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnungen für alle Arbeitnehmer, das Fertigen der Krankenkassenbeitragsabrechnungen und anderer erforderlicher und sozialversicherungsrechtlicher Meldungen. Zum Beispiel Meldungen zur Bundesknappschaft, nach dem Haushaltsscheckverfahren sowie Meldungen zur Berufsgenossenschaft oder spezielle Meldungen im Bereich des Baulohns. Die gesetzliche Lage zum Mindestlohn und Besonderheiten bei der Abrechnung von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern wird dabei berücksichtigt. Auch kümmern wir uns um die Führung ihrer Jahresarbeitszeitkonten.
Zu unseren weiteren Tätigkeitsschwerpunkten in diesem Bereich gehört das Ausstellen von Jahres- und Arbeitsamtsbescheinigungen, die Erstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und die Erstellung von Entwürfen für Arbeitsverträge und Kündigungsschreiben.