Wir beraten gewerbliche Unternehmen. Dazu gehören Handwerker, der eingetragene Kaufmann (e.K.), Unternehmergesellschaften beschränkt haftend, GmbH, Genossenschaften, OHG, KG oder die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Auch freiberufliche, selbstständige Unternehmen oder Partnergesellschaften und Vereine gehören zu unseren Geschäftsmandanten.
Wir beraten unsere Geschäftsmandanten rund um ihre Geschäftsfelder und bieten ihnen die vollständige Bearbeitung und das komplette Portfolio einer Steuerberatung an. Wir erstellen die Jahresabschlüsse und erledigen die Hinterlegung der E-Bilanz beim Bundesanzeiger.
Seit 1992 betreut die Steuerkanzlei Geffken & Galinski allumfassend und mit einem großen Erfahrungsschatz ihre Mandanten aus verschiedensten Branchen.
Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen aus dem Handwerk, Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, Angehörige aus der Kreativwirtschaft, der Luftfahrt, Tourismusbranche, Inhaber von Restaurants und Gaststätten sowie Schausteller. Dabei sind Rechtsformen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs), Genossenschaften, OHGs oder Einzelunternehmen vertreten.
Selbstverständlich beherrschen wir auch die unterschiedlichsten Fachspezifika, um so unsere Kunden kompetent beraten zu können. So gehört natürlich die Existenzgründungsberatung, sowohl als Neugründung als auch als Übernahme eines Betriebes, und die erforderliche Bewertung eines Betriebes zu unserem Angebot. Die dazugehörige Vertragserstellung erfolgt von uns. Vereinen helfen wir von der Gründungsversammlung bis hin zur Erlangung der Gemeinnützigkeit.
Zu unseren weiteren Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich Geschäftsmandanten gehören unter anderem die Anmeldung von Luft- und Verkehrssteuern, die Bearbeitung von Gewerbe-, Körperschafts-, Umsatz- und Einkommenssteuer. Wir ermitteln die jeweiligen Steuervorauszahlungen oder stellen die Anträge auf Befreiung von der Kfz-Steuer oder der Erstattung der Mineralölsteuer. Ebenso helfen wir Ihnen, die Ausnahmeanträge nach dem Arbeitszeitgesetz auszufüllen und entsprechende Arbeitsverträge aufzusetzen. Nicht zuletzt erstellen wir für unsere Mandanten die Bilanzen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.