Unter Kapitalerträgen werden sämtliche Gewinne verstanden, die aus einer Kapitalanlage erzielt werden. Je nach Form wird zwischen Dividenden, Verzinsung, Ertrag und Wertsteigerung unterschieden. Alle diese Formen besitzen eine steuerliche Relevanz und mussten in der Vergangenheit beim Finanzamt deklariert werden.
Seit 2009 gibt es jedoch die Abgeltungssteuer. Sie können, müssen aber nicht, die Abgeltungssteuer anrechnen lassen, was sich immer lohnt, wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben. Die Steuerkanzlei Geffken & Galinski berechnet diese für Sie und weist die Erträge im Rahmen der Steuererklärung korrekt aus.