Auch Privatpersonen können zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sein. Auf jeden Fall immer dann, wenn Sie als verheiratetes Paar die Steuerklassen III und V gewählt haben. Wir beraten sowohl Arbeitnehmer, Privatiers als auch Rentner und Pensionäre allumfassend in ihren steuerlichen Belangen. Wir kümmern uns um die steuerliche Abwicklung in Sachen Vermietung und Verpachtung und bewerten aus steuerlicher Sicht Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit.
Wir sind Ihre Experten in folgenden Bereichen:
- Besteuerung von Pension und Rente
- Sonderausgabenabzug wie Rentenbeitrage, Krankenversicherungen, Vorsorgeleistungen oder auch Spenden und Unterhaltszahlungen
- Abzug von Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt oder von Leistungen von Haushaltshilfen
- Pauschalen für Schwerbeschädigungen
- Kirchensteuerabzüge
- Abzug von außergewöhnlichen Belastungen wie Arzt- und Krankenhauskosten sowie Kosten für Heirat, Scheidung, Geburt oder Beerdigung
- Kinderbetreuungskosten oder Sonderbedarfe für Kinder, auswärtige Unterbringung oder Internatskosten
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer wie zum Beispiel für das Arbeitszimmer, die Arbeitsmittel, den Arbeitsweg, Dienstreisen sowie Fort- und Weiterbildungen und doppelte Haushaltsführung. Wir errechnen ihre möglichen Abschreibungen und auch Ihre zu versteuernden Zinszahlungen und berücksichtigen nicht zuletzt auch Ihre Nebenkostenabrechnungen.